![]() | 07. Februar 2011 Sex in der Öffentlichkeit - verboten oder erlaubt? Eine Unterhaltung mit guten Freunden ergab verschiedene - wie wir finden - interessante Fragen!? Sex in der Öffentlichkeit - verboten oder erlaubt? Darf man in extrem reizvollen Dessous oder nackt Auto fahren? Was passiert, wenn die Polizei jemanden während der Autofahrt beim Oralverkehr erwischt? Wer Antworten kennt, ergänzende Fragen hat, vielleicht sogar eigene Erfahrungen gemacht hat LG ka_mar |
![]() | 07. Februar 2011 Das ist definitiv verboten! Im Straßenverkehr ist alles verboten, was übermäßig ablenkt, ob nun sich selbst oder die Anderen.. Sex beim Autofahren ist eine Gefährdung, die definitiv nicht geduldet und somit geahndet wird... |
![]() | 07. Februar 2011 also zu dem Nackt fahren gab es letztens einen Feldversuch auf pro7 glaube ich und dort hieß es laut einem Anwalt das das nackt Auto fahren nicht verboten ist solange man keinen anderen Verkehrsteilnehmer beeinflusst...zu dem Oralverkehr glaube hält es sich ähnlich Allerdings ist das tragen von Dessous ohne Erlaubnis vom Ordnungsamt eine Erregung öffentlichen Ärgernisses Aber das würde ja auch keinen Spaß machen wenn es erlaubt wäre oder? |
![]() | 07. Februar 2011 was verboten ist bremst uns nicht,wenn Wir Sex in der Öffentlichkeit wollen-erlauben Wir uns das selbst lG |
![]() | 07. Februar 2011 Siehe auch... |
![]() | 07. Februar 2011 Mit Oralverkehr wird der Fahrer abgelenkt. Und das ist Gefährdung anderer Personen. Das ist definitiv so. Aber ich hab`s auch schon erleben dürfen.... |
![]() | 07. Februar 2011 Und... ... wenn Dritte nicht absichtlich belästigt werden, ist's erlaubt - etwa Sex im Wohnwagen bei zugezogenen Vorhängen. Ne Kleiderordnung für Autofahrer gibt's nicht |
![]() | 07. Februar 2011 die frage war ob es rechtswidrig ist oder es ein Gesetz dagegen gibt und dem ist nicht so zumindest noch nicht ..aber wie schon gesagt selbst wenn es so ist wo kein Richter da kein Henker |
![]() | 07. Februar 2011 aaalso In seinem Auto verhaellt es sich genauso wie in seiner eigenen Wohnung. Man darf also in seinem Auto auch Nackt die umwelt begeistern sofern es nicht den Straßenverkehr beeinflusst, dazu gehört leider auch Oralverkehr während der fahrt. ^^ |
![]() | 07. Februar 2011 Hallo... Das Auto ist im Strassenverkehr zu behandeln wie die eig. 4 Wände. Dort darf man alles machen was den Strassenverkehr nicht gefährdet. In einem Cabrio darf man z.B. nur nackt oder in Dessous fahren wenn das Verdeck geschlossen ist. Wenn man in eine Verkehrskontrolle gerät und man das Fahrzeug verlassen muss, ist es von nöten sich zu bekleiden. Der Oralverkehr während der Autofahrt ist "strengstens" untersagt. dieses längt den Fahrer ab... Hoffe Eure Frage damit beantwortet zu haben. |
![]() | 07. Februar 2011 -Sex in der Öffentlichkeit fällt unter Erregung öffentlichen Ärgernisses und kann richtig teuer werden (wenns ganz schlecht läuft gehts sogar in den Bau wenn ich mich recht entsinne). -Roadjobs sind fahrlässigkeit. Man darf offiziell ja auch nicht essen oder mit dem Handy telefonieren weil es ablenkt und somit den Verkehr gefährdet. Ebenfalls böse Geldstrafe. -Als Frau darf man auch nicht Oben ohne Auto fahren. Ist ne Mischung aus den beiden oberen Strafbeständen weil es einerseits andere Autofahrer ablenkt (Verkehrsgefährdung) und andererseits von manch einem als anstößig empfunden wird. Aber wie bereits erwähnt - solange sich niemand beschwert kann man eh machen was man will....:D |
![]() | 07. Februar 2011 Wie heißt es so schön? "Alles ist erlaubt, solange man sich nicht erwischen lässt" LG aus |
![]() | 08. Februar 2011 also erst verbotene sachen machen richtig spass.sonst wäre es ja langweilig sich nur an erlaubte sache zu halten oder? nur nicht erwischen lassen. lg bonnpaar |
![]() | 08. Februar 2011 Hallo erneut ALso das mit dem Auto fahren ist genau so ne zwilichtige Sache wie mit den BTM (Batäubungsmittel). Bei den BTM sieht das Gesetzt vor das der Genuss nicht, aber der Besitz strafbar ist. Genauso ist es im Auto. Das Auto ist grundsätzlich als geschlossener Raum zu sehen, also Privatsphäre. Hier kann jeder machen was er will, sofern es nicht andere Verkehrsteilnehmer "gefährdet". Das "nackt" Auto fahren ist erlaubt so lange das Auto komplett verschlossen ist (Cabrio mit Verdeck). Sobald man dieses aber verlässt/verlassen muss hat man sich angemessen zuu bekleiden. Ja und schon wieder hätten wir etwas. Was ist angemessen? Zu angemessener Bekleidung zählt def. eine Unterhose und der passende BH (natürlich nur bei Frauen/Männer die es mögen). Es müssen die primären Geschlechtsteile bedeckt sein. Also darf man auch in Dessous oder Badesachen einkaufen gehen wenn man es sich traut. Genau so ist das tragen von Fetish-KLeidung (Lack, Leder, Latex) nicht sitten widrig und darf somit nicht geahndet werden. Wiederrum sieht es beim Sex in der Öffentlichkeit aus. Wenn man hierbei von unseren Ordnungshütern erwischt wird, kann es richtig teuer werden. Für diese Straftat sieht das neue Gesetzbuch Strafen von bis zu 3500 € oder 6 Monate Freiheitsstrafe vor. Also besser nicht erwischen lassen. Dann kommen wir noch zum Thema FKK. Jeder kennt die berühmten STrände an der Nord- & Ostsee oder das baden im Schwimmbad. Auch hier ist etwas klar definiert. Zeigen ja, po...n NEIN. Also alles in allem eine sehr fragwürdige Sache. Unsere "Bosse" sollten einfach mal klare Verhältnisse schaffen. LG Femoen |
![]() | 08. Februar 2011 Ganz nackt ist übrigens per Gesetz verboten, das allerdings mehr oder weniger um die Ecke. Seit nicht allzulanger Zeit muss der Führer eines Kfz angemessenes Schuhwerk tragen, FlipFlops, HighHeels und Barfuss sind nicht mehr gestattet. |